Das Arbeitsrecht beinhaltet diejenigen Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die die abhängige, unselbstständige Erwerbstätigkeit betreffen. Entstanden ist das moderne Arbeitsrecht zur Zeit der Industrialisierung, da sich die Situation der Arbeitnehmer damals kontinuierlich verschlechterte und deshalb ein eigenständiges Rechtsgebiet für diesen Bereich notwendig wurde. Inhaltlich wird einerseits zwischen dem Individualarbeitsrecht und andererseits dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich dagegen auf das Verhältnis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie Personal- oder Betriebsräten. Im Arbeitsrecht werden alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Dabei bildet der Arbeitsvertrag das Fundament des Arbeitsrechts. Weitere Gebiete dieses Rechtsbereiches sind zum Beispiel der Schutz vor Entlassungen und Kündigungen, Regelungen über die Gewerkschaftszugehörigkeit, Tarifverhandlungen sowie Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.

Stichpunkte

  • Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Arbeitszeugnisse
  • Lohnforderungen
  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsrecht
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Gewohnheitsrecht