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Bau- und Architektenrecht

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Sowohl Bauherren selbst als auch Bauunternehmen und Architekten kommen immer wieder mit dem Baurecht in Berührung, in dem rechtlich verbindliche Normen für das Bauwesen verankert sind. Entsprechend regelt das Baurecht das Bauwesen und stellt die zentrale Gesetzesgrundlage für alle Baumaßnahmen dar. Soll ein Grundstück bebaut werden, gilt es, das geltende Baurecht zu berücksichtigen. Auch dann, wenn lediglich ein Wohncontainer oder ein Carport errichtet werden soll, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, denn dieser kennt die nationale Rechtslage. Grundsätzlich wird zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht differenziert. Das private Baurecht bezieht sich vorrangig auf das Recht von Bauverträgen sowie damit einhergehenden Streitigkeiten wie beispielsweise dem sogenannten Werklohn des Aufragnehmers, befasst sich aber auch mit aus Baumängeln entstehenden Ansprüchen sowie deren Abwehr. Das öffentliche Baurecht ist in das Bauordnungs- und das Bauplanungsrecht untergliedert. Während das Bauplanungsrecht durch den Bund geregelt ist, fällt das Bauordnungsrecht in die Regelungskompetenz der Länder.

Stichpunkte

  • Baugenehmigung
  • Landesbauordnung
  • Baugesetzbuch
  • Bauvertrag
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht