Durch das Bußgeldrecht wird die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geregelt. In der Vergangenheit wurde das Ordnungswidrigkeitenrecht vom klassischen Strafrecht getrennt, so dass zwischen den Sanktionen Geldbuße und Strafe differenziert wird. Allerdings besteht noch eine Verwandtschaft zwischen Bußgeld- und Strafrecht. Im Allgemeinen liegt eine Ordnungswidrigkeit dann vor, wenn eine schuldhafte, rechtswidrige und tatbestandsmäßige Handlung nach einem Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird. Das Bußgeldrecht bezieht sich vorrangig auf die Verkehrsteilnehmer. So reagiert der Staat auf kleine Regelverstöße der Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld. Dies ist zum Beispiel bei Rotlichtverstößen oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall. In einem ersten Schritt erreichen die Sanktionen des Staates über die Verwaltungsbehörde in Form von Bußgeldbescheiden die Verkehrsteilnehmer. Anders als eine Strafe findet die Geldbuße keinen Eingang in das Bundeszentralregister. Zudem kann eine uneinbringliche Geldbuße, anders als eine uneinbringliche Strafe, nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.

Stichpunkte

  • Bußgeldkatalog
  • Bundeszentralregister
  • Ordnungswidrigkeit
  • Geldbuße
  • Bußgeldbescheid