Als Erbrecht wird die Summe derjenigen Rechtsnormen bezeichnet, die sowohl die vermögensrechtlichen als auch privatrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Verankert ist das deutsche Erbrecht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es besagt, dass mit dem Tod eines Menschen der Erbfall eintritt und dessen Vermögen entweder als Ganzes oder aber in Teilen auf eine oder mehrere Personen übergeht. Dies beinhaltet sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Erblassers gegenüber Dritten. Durch das Erbrecht wird darüber hinaus die Erbfolge geregelt. Dies natürlich nur insofern der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Im Erbrecht sind zudem das Anrecht auf einen Pflichtteil verwandter Personen sowie die Testierfreiheit und der Schutz des Erblassers vor böswilligen Taten des Erben verankert.

Stichpunkte

  • Erbschaft
  • Erbfall
  • Erbfolge
  • Testament
  • Nachlassverwaltung
  • Erblasser
  • Erbschein
  • Erbausschlagung
  • Erbengemeinschaft
  • Miterbe
  • Alleinerbe
  • Erbschaftssteuer
  • Testierfreiheit
  • Pflichtteil