Als Teil des Zivilrechtes umfasst das Familienrecht diejenigen Rechtsnormen, die sich auf die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen einer Familie sowie gegenüber Dritten beziehen. Teilgebiete des Familienrechts sind das Betreuungsrecht, die Pflegschaft und die Vormundschaft. Grundsätzlich ist der Begriff der Familie per Gesetz nicht definiert. Allerdings werden im Familienrecht alle aufgrund von Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie Verwandt- oder Schwägerschaft miteinander verbundenen Personen unter dem Terminus Familie subsumiert. Das Eherecht ist im Familienrecht umfassend geregelt und ein zentrales Thema. Dabei werden alle mit einer Eheschließung einhergehenden Rechte und Pflichten ebenso berücksichtigt wie eine Scheidung oder Aufhebung einer Ehe sowie deren jeweilige rechtliche Folgen. Zu diesen zählen zum Beispiel Unterhalts- oder Ausgleichsansprüche. Zudem umfasst das Familienrecht auch Regelungen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie zu Verlöbnissen und Eheverträgen. Und letztlich sind auch die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind wie beispielsweise die Abstammung, das Sorgerecht oder etwaige Unterhaltsverpflichtungen im Familienrecht geregelt.

Stichpunkte

  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag
  • Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
  • Unterhalt
  • Zugewinngemeinschaft
  • Pflegschaft
  • Betreuung
  • Vormundschaft