Das Landwirtschaftsrecht ist im Agrarrecht verankert und bildet eine Unterkategorie desselben. Es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen aus dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht. In das Landwirtschaftsrecht gehen Vorschriften zum Baurecht, zum Umweltrecht, zum Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso mit ein wie zum Pacht- und Immobilienrecht. Grundsätzlich dient das Landwirtschaftsrecht dem Schutz landwirtschaftlicher Betriebe. Allerdings sind in ihm auch Regelungen zu den Qualitätsstandards für Produkte, die aus der Landwirtschaft entstammen, festgeschrieben. Aufgrund der zahlreichen EU-Richtlinien, welche sich zumindest mittelbar auf das Landwirtschaftsrecht auswirken, ist dieses äußerst komplex. Auch das Erbrecht spielt im Landwirtschaftsrecht vorrangig aufgrund der bundesweit nicht zentral geregelten Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Je nach Bundesland finden sich zum Beispiel im sogenannten Anerbengesetz oder in der Höfeordnung zur Vererbung von Betrieben landwirtschaftlicher Natur gesetzliche Grundlagen.

Stichpunkte

  • Höfeordnung
  • Tierseuchenrecht
  • Tierzuchtrecht
  • Subventionsrecht
  • Bodenrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Wasserrecht
  • Milchquotenrecht