Der gesetzliche Rahmen rund um das Mietrecht ist äußerst komplex und unterliegt einem ständigen Wandel. Sowohl die Gesetzeslage zur gewerblichen als auch privaten Vermietung von Immobilien ist vielschichtig. Die Rechtsbeziehungen des Mietrechts bestehen zwischen dem Mieter auf der einen und dem Vermieter auf der anderen Seite und basieren auf einem Mietvertrag. Sind die in einem Mietvertrag festgehaltenen Regelungen nicht vollständig oder von den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts abweichend, greift der Gesetzgeber ein. Für das Zustandekommen eines Mietverhältnisses ist ein zwischen Mieter und Vermieter geschlossener Mietvertrag unabdingbar. In einem Mietvertrag sind laut Mietrecht die konkrete Wohnung oder Immobilie, die Miethöhe sowie der Beginn des jeweils geschlossenen Mietverhältnisses festzuhalten. Laut geltendem Mietrecht muss ein Mietvertrag nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Auch eine mündliche Mietvereinbarung is ausreichend. Ausnahmen gibt es im Mietrecht allerdings für Index- oder Staffelmietverträge sowie für Zeitmietverträge, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.

Stichpunkte

  • Eigenbedarf
  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Maklercourtage
  • Mieterhöhung
  • Mängel
  • Reparaturen
  • Mietenspiegel
  • Mietkaution
  • Mietvertrag
  • Modernisierung
  • Nachmieter
  • Schönheitsreparaturen
  • Sozialklausel
  • Umwandlung
  • Wohngeld