Wenn jemand eine Reise tut, dann hat er was zu erzählen - leider allzu häufig auch uns, Ihrem Rechtsanwalt für Reiserecht in Hameln. Wir hoffen und wünschen, Sie können nur auf positive Reiseerinnerungen verweisen. Leider wird der Urlaub jedoch häufig durch Unannehmlichkeiten, bis hin zu gravierenden Mängeln, getrübt.

Das Reiserecht unterscheidet dabei zwischen einer Pauschalreise und individuellen Verträgen zwischen Reisenden und Dienstleistern (Beförderungs- bzw. Beherbergungsunternehmen). Wenn bei einer Pauschalreise Mängel auftreten oder sich die Reise nicht so wie im Prospekt darstellt, müssen bestimmte Formalitäten beachtet werden. Zunächst muss der Mangel vor Ort dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Der Reiseveranstalter hat dann die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Kann dies nicht erfolgen, müssen Sie Ihre Rechte nach Urlaubsrückkehr binnen einer Monatsfrist geltend machen.

Wollen Sie daher Reisepreisminderung geltend machen, sollten Sie sich zeitnah nach Ihrem Urlaub an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Hameln wenden. Bitte denken Sie auch daran, die Mängel und auch die Mängelanzeige beweissicher zu dokumentieren - zum Beispiel durch Fotografien vor Ort. Aufgrund der angezeigten und geltend gemachten Mängel kann dann der Reisepreis angemessen gemindert werden. Bei Individualverträgen bestimmen sich die Rechte der Reisenden nach dem BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) sowie häufig auch nach internationalen Bestimmungen. Die Rechte der Bahnkunden sind zum Beispiel in der EG-Verordnung 1371/2007/EG geregelt, die der Fluggäste im sogenannten "Montrealer Abkommen".

Stichpunkte

  • Generelle Reisemängel
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Krankheitsfall
  • Verspätung
  • Entschädigung wegen entgangener Urlaubszeit
  • Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Mängelanzeige vor Ort
  • Reiserücktrittsversicherung