Die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch die Straftaten geregelt werden oder die Strafverfahren betreffen, gehört zum Strafrecht. In Deutschland gehört das Strafrecht - neben dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht - zu den drei großen Rechtsgebieten, ist jedoch systematisch gesehen ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Grundsätzlich dient in einem Rechtsstaat das Strafrecht dem Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit sowie von Individualrechtsgütern wie beispielsweise der Gesundheit. Die Aufgabe der repressiven Sanktionierung spezifischer rechtswidriger Verhaltensweisen durch das Strafrecht soll die Staatsbürger dazu anhalten, die geltende Rechtsordnung zu achten. Zu den Hauptstrafen des Strafrechts zählen die Freiheits- und die Geldstrafe. Allerdings handelt es sich bei diesen repressiven Bestrafungen um das letzte Mittel (ultima ratio), um den sogenannten Rechtsfrieden zu gewährleisten. Entsprechend handelt es sich nicht bei jedem sozialwidrigen Verhalten auch um eine Straftat. Erst wenn zivilrechtliche Sanktionierungen wie beispielsweise Schadensersatz oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel ein Bußgeld nicht mehr ausreichen, werden repressive Bestrafungen durch den Staat notwendig. Festgeschrieben sind die Regelungen des Strafrechts im Strafgesetzbuch, in dem neben allgemeinen Vorschriften auch zahlreiche Straftaten normiert sind. Zudem finden sich in diversen anderen Gesetzen wie zum Beispiel dem Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz Straftaten. Regelungen zum formellen Strafrecht (Strafverfahren) sind im Gerichtsverfahrensgesetz sowie der Strafprozessordnung festgeschrieben.

Stichpunkte

  • Mord
  • Totschlag
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Diebstahl
  • Hehlerei
  • Raub
  • Erpressung
  • Betrug
  • Sachbeschädigung