Durch das Verkehrsrecht werden die Vorschriften und Regeln definiert, die Ortsveränderungen von Personen oder Gütern betreffen. Das Verkehrsrecht ist für alle Staatsbürger aufgrund der Regelung des Straßenverkehrs von großer Bedeutung. Aufgrund der Tatsache, dass eine Zusammenfassung des Verkehrsrechts zu einer einheitlichen Gesetzgebung kaum möglich ist, ist dieses Rechtsgebiet sehr komplex und kompliziert. So ist es notwendig, eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Verordnungen und Vorschriften im Kontext mit straf- und zivilrechtlichen Gegebenheiten zu betrachten. Zum Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, unter welches beispielsweise das Erteilen der Fahrerlaubnis sowie das Einziehen des Führerscheins fallen. Auch das Bußgeld- und das Verkehrsstrafrecht sind Bestandteile des öffentlichen Verkehrsrechts, durch die Verkehrsstraftaten wie das Fahren ohne Führerschein oder Ordnungswidrigkeiten wie falsches Parken geregelt und geahndet werden. In den Bereich des privaten Verkehrsrechts fällt vorrangig das Verkehrshaftungsrecht, in welchen zum Beispiel Schadensersatzansprüche geregelt werden, die infolge von Unfällen, welche von Verkehrsteilnehmern verursacht wurden, die die geltende Straßenverkehrsordnung nicht beachtet haben. Auch das Verkehrsvertragsrecht, welches beispielsweise beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs Unstimmigkeiten regelt, fällt unter das private Verkehrsrecht.

Stichpunkte

  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr