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Versicherungsrecht

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Im Versicherungsrecht sind alle rechtlichen Normen, Vorschriften und Bestimmungen festgeschrieben, die sich auf das Versicherungswesen beziehen. Das sogenannte Privatversicherungsrecht ist vom Sozialversicherungsrecht zu unterscheiden, denn ein privates Versicherungsverhältnis kommt erst durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zustande. Dieser Vertragsabschluss kann entweder freiwillig erfolgen oder aber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung entstehen. Auch wenn für einen Versicherungsnehmer der gesetzliche Zwang zum Abschluss einer Versicherung besteht, tritt das Versicherungsverhältnis erst dann in Kraft, wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde und nicht, wie etwa im Sozialversicherungsrecht, per Gesetz. Die wichtigste Rechtsquelle des Versicherungsrechts ist das Versicherungsvertragsgesetz, durch welches das Rechtsverhältnis von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber oder aber vom Versicherungsnehmer vertraglich begünstigter Personen geregelt wird. Grundsätzlich wird laut Versicherungsrecht zwischen unterschiedlichen Arten von Versicherungsverträgen differenziert.

Stichpunkte

  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Transportversicherung
  • Gebäudefeuerversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung