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Grundstücksrecht

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Alle Rechtsvorschriften, die die Rechtsverhältnisse oder Rechte an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen betreffen, sind im Grundstücksrecht geregelt. Da es sich beim Grundstücksrecht nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet handelt, finden sich die Regelungen in unterschiedliche Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Wohneigentumsgesetz und der Grundbuchordnung. Grundsätzlich können an einem Grundstück verschiedene Rechte bestehen, welche auch durch den Terminus dingliche Rechte bezeichnet werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das stärkste Recht an einem Grundstück das Eigentum. Aufgrund der Tatsache, dass Grundstück und Haus rechtlich gesehen eine Einheit bilden, bestehen Eigentumsrechte in der Regel für Grundstück und Haus. Daneben können an einem Grundstück auch lediglich vereinzelte Rechte, d.h. beschränkt dingliche Rechte, wie beispielsweise ein Nießbrauch oder eine Grunddienstbarkeit bestehen. Um zu evaluieren, wem welche Rechte an einem Grundstück obliegen, werden die jeweils bestehenden Rechte sowie etwaige Rechtsänderungen im Grundbuch eingetragen. Auf diese Weise wird jede ein Grundstück betreffende Rechtsänderung dokumentiert, wodurch im Grundstücksrecht eine hohe Rechtssicherheit hergestellt wird. Aufgrund der Komplexität der Abwicklung von Grundstücken, bedarf es beispielsweise zum Verkauf einer notariellen Beurkundung.

Stichpunkte

  • Eigentumsrecht
  • Mängelgewährleistung im Grundstücksrecht
  • Grundbuch
  • Erbbaurecht
  • Kreditsicherungsrecht an Grundstücken
  • Baurecht
  • Vergütungs- und Vergaberecht
  • Nachbarrecht
  • Hypothek
  • Grundschuld