Unter dem Begriff Sozialrecht werden diejenigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften subsumiert, die der Verwirklichungen des in der Verfassung festgeschriebenen Staatsziels einen Sozialstaat zu schaffen, dienen. Im Grundgesetz ist der Staatsauftrag das Sozialstaatprinzip zu wahren, verankert. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde - vorrangig in den Sozialgesetzbüchern normiert - das Sozialrecht geschaffen. Als Leitprinzipien des Sozialrechtes gelten die soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit, welche in einem Sozialstaat jedem Bürger ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen sollen. Zudem sollen die Staatsbürger durch das Sozialrecht in Deutschland vor existenzbedrohenden und sozialen Risiken wie beispielsweise Verdienstausfällen infolge von Arbeitslosigkeit oder Krankheit geschützt werden. Ein weiterer Bestandteil des Sozialrechts ist es, Personen mit Handicap eine weitgehend unabhängige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Für Streitigkeiten, die das Sozialrecht betreffen, sind sogenannte Sozialgerichte verantwortlich. D.h. das Sozialrecht unterliegt einer eigenständigen Gerichtsbarkeit mit speziellen Verfahrensvorschriften, welche im Sozialgesetzbuch geregelt sind.

Stichpunkte

  • Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Arbeitsförderung
  • Behindertenrecht
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • BAföG (Ausbildungsförderung), Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • soziale Entschädigung, z.B. Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigungsrecht