Durch das Wohnungseigentumsrecht wird der gesamte Themenbereich um den Erwerb von Wohnräumen sowie die mit diesem einhergehenden Rechte und Pflichten geregelt. Neben Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich auch im Wohnungseigentumsgesetz sowie im öffentlichen Recht relevante Stellen zu den zentralen Normen des Wohneigentumsrechts. Von Bedeutung sind im Zuge des Abschlusses von Kaufverträgen über Wohnräume oder aber für die Übertragung des Eigentums an Wohnräumen vor allem Gesetze aus dem Sachenrecht sowie dem Vertragsrecht. Im Allgemeinen wird zwischen Grundstücks- und Wohneigentum differenziert. Anders als oftmals vermutet, ist es dem Wohneigentümer nicht gestattet, mit seinem Wohneigentum nach Belieben zu verfahren. Vor allem Maßnahmen am jeweiligen Wohneigentum die im weitesten Sinne eine Außenwirkung entfalten, sind exakt geregelt. Im Wohnungseigentumsrecht ist beispielsweise auch verankert, dass Wohnungseigentümer dazu verpflichtet sind, die Instandhaltung des Eigentums zu gewährleisten, und zwar auf eigene Kosten. Darüber hinaus sind im Wohnungseigentumsrecht Einschränkungen in Bezug auf einen abweichenden Gebrauch des jeweiligen Wohneigentums festgeschrieben. Dieser wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Privatwohnung zu einer Kindertagesstätte umfunktioniert wird.

Stichpunkte

  • Maklerrecht
  • Nachbarrecht
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Grundstücksrecht
  • Eigentumswohnung
  • Hausverwaltung
  • Betriebskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Mängel