Wir führen unsere Hamelner Anwaltskanzlei seit 1952 vorwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts, welches nach unserem Verständnis auch das Verkehrsunfallrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht umfasst. Daneben sind wir aber auch als qualifizierte Verteidiger in Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen für Sie im Einsatz.